Bundesweit sind die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in den Silvesternächten fast pausenlos unterwegs.
Neben schmerzhaften Verletzungen, überwiegend im Gesicht, an den Händen und Armen, sowie Gehörschäden, sind auch erhebliche Sachschäden durch Brände zu verzeichnen.
Auch wenn es in Löhne in den letzten Jahren eher ruhig blieb, sollen diese Informationen für mehr Sicherheit der Löhner Bürger sorgen.
Was zünden wir eigentlich an?
Der Verkauf und die Anwendung sind im Sprengstoffgesetz geregelt. Das angebotene Sortiment der Feuerwerkskörper ist groß und wird nach der Gefährlichkeit in die Klassen I und II eingeteilt. Die bunten Verpackungen täuschen oft über die Gefährlichkeit ihrer explosiven Inhalte hinweg.
Feuerwerkskörper der Klasse II sind gefährlicher als Klasse I. Zur Klasse II gehören zum Beispiel Raketen, Kanonenschläge, Böller und Leuchtkugelbatterien. Der Einzelhandel darf diese Artikel nur vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember anbieten. Ohne Ausnahmegenehmigung ist ein Abbrennen nur in der Zeit vom 31.Dezember bis 1. Januar erlaubt. Feuerwerk der Klasse II dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder von ihnen gezündet werden. Auch nicht unter Aufsicht von Erwachsenen.
Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen das ganze Jahr über auch von Kindern und Jugendlichen erworben und abgebrannt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Knallerbsen, Knallbonbons und kleinere Fontänen. Eltern sollten aber dennoch unbedingt das Abbrennen beaufsichtigen.
Feuerwerk wird von der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (kurz BAM) getestet und zugelassen. Achten Sie beim Kauf unbedingt auf die BAM-Kennzeichnung (z.B. „BAM-PII-…“)!
Das Abbrennen von ungeprüften Billigprodukten kann lebensgefährlich sein!
Ihre Feuerwehr empfiehlt…
- Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, Pferde und Wildtiere mögen das Feuerwerk nicht, ermöglichen Sie daher Ihren Haustieren einen sicheren Unterschlupf
- Schließen Sie alle Fenster und Türen, insbesondere von Fahrzeugen, Terrassen und Balkonen
- Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden
- Lesen Sie im Vorfeld die Gebrauchsanweisung und befolgen Sie die enthaltenen Hinweise
- Böller und Bodenfeuerwerk auf nichtbrennbare Untergrund entzünden und rasch Sicherheitsabstand einnehmen
- Feuerwerkskörper nicht am Körper tragen (z.B. in der Jackentasche), lieber bis kurz vor dem Anzünden in der Originalverpackung aufbewahren
- Für Raketen und größere Fontänen eine sichere Abschussrampe vorsehen, am besten eine Glasflasche in einer Getränkekiste
- Zum Anzünden Sicherheitsfeuerzeuge und die oft in den Verpackungen enthaltenen Spezialanzünder verwenden
- Auf keinen Fall Bündel aus Knallern oder Raketen „basteln“
- Blindgänger auf keinen Fall erneut anzünden oder in die Tasche stecken
- Ein Eimer Wasser zum Kühlen von kleineren Verbrennungen und zum Löschen von Entstehungsbränden sollte bereit gehalten werden
- Bei erhöhtem Alkoholgenuss das Abbrennen lieber den Anderen überlassen
Die Feuerwehr der Stadt Löhne wünscht den Löhner Bürgern einen festlichen Jahreswechsel und ein frohes neues Jahr.
Wir sind immer über den Notruf 112 für Sie erreichbar!