Ausbildung
Um Tätigkeiten in der Feuerwehr auszuführen sind umfangreiche Ausbildungen erforderlich. Jeder, der den Bürgerinnen und Bürgern in einer Mannschaftsfunktion helfen möchte, muss 366 Stunden Ausbildung mit 8 Lernerfolgskontrollen absolvieren. Möchte er/sie in der Führung tätig werden, kommen noch mal 70 bis maximal 280 Stunden hinzu.
Da die Feuerwehr eine Vielzahl von Gefahren abwehren muss und sich hier modernster Ausrüstung bedient, muss ein ständiger Fortschritt im Bereich der Ausbildung vollzogen werden.
Die Ausbildung in der Feuerwehr ist in der Feuerwehrdienstvorschrift 2 geregelt. Für die Feuerwehr Löhne gibt es Ausbildungen auf Stadt- und Kreisebene. Die Führungslehrgänge können am Institut der Feuerwehr in Münster besucht werden. Neben den Angeboten an Lehrgängen und Seminaren halten sich die Feuerwehren in ihren Einheiten auf den Dienstabenden mit abwechslungsreichen Übungen und interessanten Fortbildungsthemen fit.
Je nach Ausbildungsstand kann ein höherer Dienstgrad in der Feuerwehr erreicht werden. Die Laufbahn eines Feuerwehrangehörigen ist in der Laufbahnverordnung geregelt.
Welche Lehrgänge besucht werden, können Sie in folgender Übersicht nachlesen. Die Dienstgrade haben wir in einer eigenen Tabelle zusammengefasst.
Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr
Dienstgradabzeichen | Dienstgrad | Voraussetzung |
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Feuerwehrfrau-Anwärterin Feuerwehrmann-Anwärter |
Eintritt in die Feuerwehr, wer sich in der Probezeit befindet |
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Feuerwehrfrau Feuerwehrmann |
Wer die Probezeit bestanden hat |
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Oberfeuerwehrfrau Oberfeuerwehrmann |
Mind. 2 Jahre Feuerwehrfrau/-mann und erfolgreiche Teilnahme bei der Truppmannausbildung nach FwDV 2 Nummer 2.1.2 |
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Hauptfeuerwehrfrau Hauptfeuerwehrmann |
Mind. 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau/-mann und regelmäßige Beteiligung am aktiven Feuerwehrdienst |
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Unterbrandmeisterin Unterbrandmeister |
Mind. Hauptfeuerwehrfrau/-mann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau/-mann und erfolgreiche Teilnahme bei der Truppführerausbildung nach FwDV 2 Nummer 2.2 |
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Brandmeisterin Brandmeister |
Mind. 2 Jahre Unterbrandmeisterin/-meister und erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführerlehrgang nach FwDV 2 Nummer 4.1 am Institut der Feuerwehr in Münster |
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Oberbrandmeisterin‘ Oberbrandmeister |
Mind. 2 Jahre Brandmeisterin/-meister und regelmäßige Teilnahme am aktiven Feuerwehrdienst und Fortbildungen |
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Hauptbrandmeisterin Hauptbrandmeister |
Mind. 5 Jahre Oberbrandmeisterin/meister und regelmäßige Teilnahme am aktiven Feuerwehrdienst und Fortbildungen |
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Brandinspektorin Brandinspektor |
Mind. Oberbrandmeisterin/-meister und erfolgreiche Teilnahme am Zugführerlehrgang nach FwDV 2 Nummer 4.2 am Institut der Feuerwehr in Münster |
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Brandoberinspektorin Brandoberinspektor |
Mind. Brandinspektor und erfolgreiche Teilnahme am Verbandsführerlehrgang nach FwDV 2 Nummer 4.3 am Institut der Feuerwehr in Münster |
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Gemeinde- oder Stadtbrandinspektorin Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor |
Mind. Brandoberinspektorin/-inspektor und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen "Einführung in die Stabsarbeit" und "Leiter einer Feuerwehr" nach FwDV 2 Nummer 4.4 und 4.6 am Institut der Feuerwehr in Münster |
Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der Berufsfeuerwehr (mittlerer Dienst)
Dienstgradabzeichen | Dienstgrad |
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Brandmeisteranwärterin Brandmeisteranwärter |
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Brandmeisterin z. A. Brandmeisterin Brandmeister z. A. Brandmeister |
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Oberbrandmeisterin Oberbrandmeister |
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Hauptbrandmeisterin Hauptbrandmeister |
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Hauptbrandmeisterin Hauptbrandmeister mit Zulage |
Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der Berufsfeuerwehr (gehobener Dienst)
Dienstgradabzeichen | Dienstgrad |
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Brandinspektoranwärterin Brandinspektoranwärter |
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Brandinspektorin z. A. Brandinspektorin Brandinspektor z. A. Brandinspektor |
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Brandoberinspektorin Brandoberinspektor |
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Brandamtfrau Brandamtmann |
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Brandamtsrätin Brandamtsrat |
Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der Berufsfeuerwehr (höherer Dienst)
Dienstgradabzeichen | Dienstgrad |
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Brandreferendarin Brandreferendar |
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Brandrätin z. A. Brandrätin Brandrat z. A. Brandrat |
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Oberbrandrätin Oberbrandrat |
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Branddirektorin Branddirektor Regierungsbranddirektorin Regierungsbranddirektor |
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Leitende Branddirektorin Leitender Branddirektor |
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Direktorin oder Direktor der Feuerwehr Direktorin oder Direktor des Instituts der Feuerwehr NRW und Inspekteurin oder Inspekteur für Feuerschutz und Hilfeleistung des Landes NRW |
Truppmannausbildung | Inhalte der Ausbildung | Lehrgangsort |
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Truppmann Modul 1 + 2 (im ersten Jahr nach Eintritt) | Grundlegende Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz unter Anleitung im Trupp. Erste Hilfe. Retten und Selbstretten. | Feuerwehr Löhne |
Sprechfunker | Handhabung u. Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. | Kreisfeuerwehrzentrale Eilshausen |
Atemschutzgeräteträger | Tragen von Atemschutzgeräten im Feuerwehrdienst. Heißausbildung in einer Brandsimulationsanlage. | Kreisfeuerwehrzentrale Eilshausen |
Truppmann Modul 3 + 4 (im zweiten Jahr nach Eintritt) | Umgang u. Handhabung von Atemschutzgeräten. Vermittlung von Einsatzgrundsätzen und den Gefahren der Einsatzstelle. | Feuerwehr Löhne |
Truppführer | Führen eines Trupps im Einsatz nach Auftrag innerhalb einer Staffel oder Gruppe. | Kreisfeuerwehrzentrale Eilshausen |
Technische Ausbildung | Inhalte der Ausbildung | Lehrgangsort |
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Maschinist | Bedienen von maschinell angetriebenen Einrichtungen im Einsatz. Pumpen von Feuerwehrfahrzeugen. Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr. | Kreisfeuerwehrzentrale Eilshausen |
Technische Hilfe | Durchführung der verletztenorientierten Rettung im Hilfeleistungseinsatz. Handhabung von hydraulischen und pneumatischen Rettungsgeräten. | Kreisfeuerwehrzentrale Eilshausen |
„ABC 1“ Grundausbildung | Einsatzgrundlagen bei Unglücksfällen mit atomaren – biologischen oder chemischen Gefahrstoffen. Handhabung von Sonderausrüstung wie Chemikalienschutzanzüge. | Kreisfeuerwehrzentrale Eilshausen |
Führungsausbildung | Inhalte der Ausbildung | Lehrgangsort |
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Gruppenführer | Befähigung zum Führen einer Gruppe – Staffel – eines Trupps als selbständige taktische Einheit. Leiten eines Einsatzes von Einheiten in Gruppen-stärke. Dauer: 70 Unterrichtsstunden | Institut der Feuerwehr Münster |
Führen im ABC-Einsatz | Führen von Einheiten bei Unglücksfällen mit atomaren – biologischen oder chemischen Gefahrstoffen. Dauer: 70 Unterrichtsstunden | Institut der Feuerwehr Münster |
Zugführer | Befähigung zum Führen eines Zuges als selbstständige taktische Einheit. Leiten eines Einsatzes von Einheiten in Zugstärke. Dauer: 70 Unterrichtsstunden | Institut der Feuerwehr Münster |
Verbandsführer | Befähigung zum Führen von Einheiten oberhalb Zugstärke. Dauer: 35 Unterrichtsstunden | Institut der Feuerwehr Münster |
Einführung in die Stabsarbeit | Befähigung zum selbstständigen Führen eines Sachgebietes in einer stabsmäßigen Einsatzleitung. Dauer: 35 Unterrichtsstunden | Institut der Feuerwehr Münster |
Leiter der Feuerwehr | Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. Dauer: 35 Unterrichtsstunden | Institut der Feuerwehr Münster |
Ausbilder in der Feuerwehr | Ausbildertätigkeit auf Stadt- oder Kreisebene. | Institut der Feuerwehr Münster |
Voraussetzungen für den Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr
Jugendfeuerwehr | Aktive Wehr (Einsatzabteilung) | Ehrenabteilung | |
---|---|---|---|
Mindestalter: | 10 Jahre | 18 Jahre | In der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres |
Höchstalter: | 17 Jahre | 67 Jahre | – |
Sonstiges: | Spaß am Feuerwehrdienst | Körperlich und geistig für den Feuerwehrdienst geeignet | Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr die aus Alters- oder Gesundheitsgründen aus der Einsatzabteilung ausscheiden – treten in die Ehrenabteilung- |
– | Spaß an allgemeiner Jugendarbeit | nicht vorbestraft | – |
Voraussetzungen für die Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr
(Laufbahn: mittlerer Dienst)
- Mindestalter: 18 Jahre
- Höchstalter: 28,5 Jahre
- Schulabschluss: mindestens Hauptschulabschluss
- abgeschlossene Berufsausbildung (handwerklicher Bereich wünschenswert)
- gesundheitliche Eignung
- deutscher Staatsbürger
- keine Vorstrafen
Sonstiges:
Nach diversen Auswahlkriterien (schriftliche Bewerbung, Sporttest, Schriftlicher Test, Auswahlgespräch, Medizinische Untersuchung) erfolgt der Eintritt in die Berufsfeuerwehr im Beamtenverhältnis.
Die Grundausbildung umfasst eine Ausbildung im Rettungsdienst, in der Brandbekämpfung, der Technischen Hilfeleistung, im Einsatz bei Unglücksfällen mit Gefahrstoffen und an den Fahrzeugen (in der Regel inklusive der Führerscheinausbildung CE).
Die Ausbildung schließt mit der Laufbahnprüfung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst ab.
Je nach schulischer Ausbildung und Stellensituation besteht die Möglichkeit sich für eine Laufbahn im gehobenen oder höheren Dienst zu bewerben.